
Quelle: photocase.com
Aktuell können wir leider keine 24/7 Bereitschaft gewährleisten, so daß wir für Notfälle wochentags außerhalb der
Sprechzeiten von 8-20 Uhr erreichbar sind
Sollten Sie nur den Anrufbeantworter der Praxis erreichen, wird Ihnen dort die Notfallnummer des Praxishandys bzw. die Notdienstvertretung mitgeteilt.
Bitte beachten Sie, dass das Notfallhandy nur außerhalb der Praxisöffnungszeiten in der Zeit von 8-20 Uhr erreichbar ist. Während der Praxisöffnungszeiten rufen Sie uns bitte auch für Notfälle unter der 02821/9768288 an.
Außerhalb unserer Notdienstzeiten wenden Sie sich bitte an folgende Kliniken:
- Anicura Tierärztliches Gesundheitszentrum Kleve,
ehemals Tierklinik am Forstgarten (aktuell kein 24h Dienst mehr)
Landwehr 8, 47533 Kleve
Tel.: 02821/72400
Samstag Notfallsprechstunde 17-18 Uhr
Sonntag Notfallsprechstunde 10-11 Uhr
- Tierklinik am Kaiserberg
Wintgenstr. 83, 47058 Duisburg
Tel.: 0203/305370
24 h Notdienst
- Kleintierzentrum Duisburg Asterlagen
Dr.-Detlev-Karsten-Rohwedder-Straße 11, 47228 Duisburg
Tel.: 02065/90380
Notdienst wochentags bis 22 Uhr
Samstag und Sonntag 6-22 Uhr
Aufgrund der aktuell angespannten Lage in der Notdienstversorgung im Kreis Kleve (Wegfall der 24 h Bereitschaft der Tierklinik am Forstgarten), bieten wir am Wochenende eine
Notfallsprechstunde ohne telefonische Voranmeldung an.
Keine Notfallsprechstunde am 30.09 + 01.10.2023
In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an das Tierärztliche Gesundheitszentrum Kleve
Landwehr 8
47533 Kleve
Tel.: 02821/72400
oder das
Kleintierzentrum Duisburg Asterlagen
oder die Tierklinik am Kaiserberg in Duisburg
Diese Notfallsprechstunden gelten als Notdienst und Behandlungen werden dementsprechend zu einem erhöhten Gebührensatz abgerechnet.
Bitte beachten Sie, dass im Notdienst gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) eine Notdienstgebühr in Höhe von 50 € netto (59,50 € brutto) zuzüglich eines Aufschlags auf den normalen Behandlungspreis erfolgen muß.
Als Notdienstzeiten gelten bei uns folgende Zeiten:
An Wochentagen ab 18.30 Uhr
sowie an gesetzlichen Feiertagen ganztägig
An Wochentagen zwischen 12 Uhr und 15 Uhr sowie Dienstag Nachmittag bis 18.30 Uhr wird keine Notdienstgebühr erhoben. Notfallbehandlungen werden aber zu einem erhöhtem Gebührensatz abgerechnet.