Notruf
Foto: merla

                                                             Quelle: photocase.com

 

 

Notdienst am Wochenende und abends

 

Für Notfälle haben wir uns mit mehreren Tierarztpraxen im Kreis Kleve und Wesel zum "Haustierärztlichen Notdienstring" zusammengeschlossen, die im Wechsel den Notdienst besetzen.

 

In dringenden Notfällen erreichen Sie den haustierärztlichen Notdienstring Mo-Fr. von 18-24 Uhr unter der Nummer 0800 00 60 10 7

 

 

 

An den Wochenenden erfahren Sie unter der zentralen Rufnummer

 

0800 00 60 10 7

 

die Telefonnummer der diensthabenden Praxis bzw. werden an diese weitergeleitet.

 

Bitte beachten Sie, dass entsprechend der Gebührenordnung für Tierärzte für Behandlungen im Notdienst eine Notfallpauschale in Höhe von 59,50 € erhoben wird und die Behandlungen, je nach Aufwand, zum 2-4 fachen Satz abgerechnet werden müssen.

 

Die anfallenden Kosten müssen direkt im Anschluß der Behandlung in der diensthabenden Praxis per EC oder bar beglichen werden.

 

 

 

Außerdem können Sie sich an folgende Kliniken wenden:

 

- Anicura Tierärztliches Gesundheitszentrum Kleve,

   ehemals Tierklinik am Forstgarten (aktuell kein 24h Dienst mehr)

   Landwehr 8, 47533 Kleve

   Tel.: 02821/72400

   

                      Samstag Notfallsprechstunde 17-18 Uhr

                      Sonntag Notfallsprechstunde 10-11 Uhr

                      Mo-Fr Notdienst 18-24 Uhr

 

- Tierklinik am Kaiserberg

   Wintgenstr. 83, 47058 Duisburg

   Tel.: 0203/305370

    24 h Notdienst

 

- Kleintierzentrum Duisburg Asterlagen

  Dr.-Detlev-Karsten-Rohwedder-Straße 11, 47228 Duisburg

  Tel.: 02065/90380

   Notdienst wochentags bis 22 Uhr

                     Samstag und Sonntag 6-22 Uhr

 

 

 

Als Notdienstzeiten gelten bei uns folgende Zeiten:

Wochenende Freitag 18.30 Uhr - Montag 8.30 Uhr

An Wochentagen ab 18.30 Uhr

 sowie an gesetzlichen Feiertagen ganztägig

 

An Wochentagen zwischen 12 Uhr und 15 Uhr sowie Dienstag Nachmittag bis 18.30 Uhr wird keine Notdienstgebühr erhoben. Notfallbehandlungen werden aber zu einem erhöhtem Gebührensatz abgerechnet.