Neue Katzenschutzverordnung im Kreis Kleve für Freigängerkatzen

 

Seit dem 01.10.2019 ist die neue Katzenschutzverordnung des Kreises Kleve für Freigängerkatzen in Kraft getreten. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 01.04.2020, bis zu dem alle Katzen mit Freigang kastriert, gekennzeichnet und bei einer Registrierungsstelle gemeldet werden müssen.

 

Die wichtigsten Eckpunkte haben wir für Sie kurz zusammengefasst:

 

- Freigänger bedeutet: alle Katzen die dauerhaft oder zeitweise Zugang zu Gärten o.ä. haben, ohne dass diese ausbruchssicher eingezäunt sind

 

- Infrafttreten der Verordnung 01.10.2019, Übergangsfrist bis zum 01.04.2020. Dies bedeutet für Sie als Besitzer, dass Sie Ihr Tier bis spätestens 01.04.2020 kastrieren, mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung kennzeichnen und es bei einer zentralen Registrierungsstelle (z.B. TASSO) registrieren lassen müssen.

 

- Für Freigängerkatzen, die nach dem 01.04.2020 unkastriert, ungekennzeichnet und unregistriert aufgefunden werden, können Bußgelder in Höhe von bis zu 1000 € verhängt werden. Außerdem müssen die Kastrations- und Kennzeichnungskosten übernommen werden.

 

Den genauen Wortlaut der Katzenschutzverordnung finden Sie hier

 

 

Katzenschutzverordnung Kreis Kleve
Katzenschutzverordnung Kreis Kleve.pdf
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